Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, benötigen ein System, wie sie mit ihrem Geld umgehen. Dabei gibt es grundsätzlich keine richtige oder falsche Vorgehensweise. Es ist wichtig, dass jedes Paar einen eigenen individuellen Weg findet, um alle anfallenden Kosten gemeinsam zu tragen. Auch die Aufnahme eines Kredits sollte von beiden gemeinsam beschlossen werden. Häufig gibt es Streit um die Finanzen. Der kann jedoch vermieden werden, wenn diese wichtigen Dinge bereits mit dem Einzug geklärt werden. Die optimale Lösung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So kommt es auf den Verdienst beider Partner an, ob Kinder zu versorgen sind und wie viel finanzielle Selbstständigkeit sich jeder bewahren möchte. Vonseiten des Gesetzes bestehen beim Kontenmanagement keine Einschränkungen. Unverheiratete Paare können einzelne Konten führen oder ein gemeinsames Konto eröffnen.
Gemeinsames Konto eröffnen oder getrennte Konten behalten
Diese Frage stellt sich bereits mit dem Beziehen der gemeinsamen Wohnung. In der Regel haben beide Partner ein eigenes Konto, das auf ihren Namen läuft. Dort gehen die Gehaltszahlungen ein, aber auch Kindergeld, Unterhalt und andere Leistungen. Die Frage ist, ob diese Konten weitergeführt werden sollten oder ob ein gemeinschaftliches Konto eröffnet wird. Als Alternative geht auch beides.
Alle Varianten haben Vor- und Nachteile. Bei einem gemeinsamen Konto können alle Ausgaben einfach durch Abbuchung bestritten werden. Jeder hat eine eigene Karte für Einkäufe und jeder kann für sich über das Konto verfügen. Ein gewisser Vertrauensvorschuss muss für diese Lösung gegeben sein. Außerdem ist ein solches Konto nur gerecht, wenn beide etwa gleich verdienen. Es gibt auch Nachteile, die beide Partner kennen sollten:
* Aufgabe der finanziellen Unabhängigkeit
* Pfändungen betreffen das Einkommen beider Kontoinhaber
* ein Partner kann ohne Wissen des anderen über das Guthaben verfügen
Die Weiterführung der einzelnen Konten, die vor der Partnerschaft genutzt wurden, ist sinnvoll, wenn ein Partner deutlich mehr verdient oder einer von beiden Schulden hat. Doch auch bei dieser Variante gibt es Nachteile:
* Bankgebühren fallen für zwei Konten an
* die Übersicht über Einkommen und Ausgaben gestaltet sich schwieriger
* für das gemeinsame Haushaltsgeld muss eine Lösung gefunden werden
Empfehlenswert kann die zusätzliche Eröffnung eines gemeinschaftlichen Kontos sein. Auf dieses können beide Partner Geld einzahlen, welches für die gemeinsamen Kosten genutzt wird. Wenn jeder Partner die gleiche Summe einzahlt, können die Kosten auf einfache Weise gerecht geteilt werden.
Gemeinsame Aufnahme eines Kredits
Wird Geld benötigt, kann das Paar die Aufnahme eines Kredits in Betracht ziehen. Wenn die finanziellen Verhältnisse erlauben, kann ein Kredit finanzielle Engpässe überbrücken oder die Mittel für notwendige Anschaffungen liefern. Wichtig ist, dass beide Partner als Kreditnehmer eingetragen werden. So sind beide für die Rückzahlung verantwortlich. Es sollte jedoch beachtet werden, dass beide Partner als Gesamtschuldner geführt werden. Dies bedeutet, dass bei Zahlungsunfähigkeit eines Partners der andere den Kredit allein zurückzahlen muss. Sollte es zu einer Trennung kommen, wird dies häufig zu einem Problem, denn die Bank darf sich mit ihrer Rückzahlungsforderung an den finanzstärkeren Kreditnehmer wenden.
Streit um Geldfragen vermeiden
Streit um finanzielle Fragen kann verhindert werden, wenn die Partner bereits zu Beginn des gemeinsamen Lebens festlegen, wie sie ihre Finanzen gemeinsam führen möchten. Es ist hilfreich, die getroffenen Vereinbarungen schriftlich festzulegen. Sollten sich die finanziellen Verhältnisse ändern, weil ein Partner seine Arbeit verliert, weil er erkrankt oder weil ein Baby geboren wird, ist es wichtig, dass neue Vereinbarungen getroffen werden. Wenn sich beide Partner daran halten, kann Streit sehr gut vermieden werden.